Das Problem

E-Rechnungspflicht — Was Handwerker jetzt tun müssen

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 (bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. 2028 (für alle) wird auch das Ausstellen im B2B-Geschäft zur Pflicht.

Kennen Sie das?

Typische Anzeichen

Unsicherheit über die Pflichten

Empfangen seit 2025, Ausstellen ab 2027 oder 2028, Ausnahmen für Privatkunden und Kleinbeträge: Welche Frist für den eigenen Betrieb gilt, ist auf den ersten Blick nicht klar.

PDF ist keine E-Rechnung

Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Es braucht ein strukturiertes Format wie ZUGFeRD oder XRechnung.

Gewerbliche Kunden fordern es

Öffentliche Auftraggeber verlangen E-Rechnungen schon lange, und auch gewerbliche Kunden stellen ihre Buchhaltung um und fragen nach strukturierten Rechnungen.

Was es Sie wirklich kostet

Die versteckten Kosten

Rückfragen von Kunden
Gewerbliche Kunden, die ihre Eingangsrechnungen automatisch verarbeiten, haken bei PDF-Rechnungen nach – das verzögert die Zahlung.

§ 14 UStG

Rechnung nicht ordnungsgemäß
Gilt für Ihren Betrieb die Ausstellungspflicht, ist eine reine PDF- oder Papierrechnung an Unternehmen keine ordnungsgemäße Rechnung mehr (§ 14 UStG). Das kann den Vorsteuerabzug Ihres Kunden gefährden und führt zu Korrekturen.
Teure Spezialsoftware
Eine separate E-Rechnungs-Software kostet zusätzlich und bedeutet doppelte Datenpflege. In Bleno ist die E-Rechnung in jedem Paket enthalten.

1.1.2027

Ab dann müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im inländischen B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen, ab 1.1.2028 alle. Empfangen können müssen alle Unternehmen bereits seit 1.1.2025.

Quelle: § 14 und § 27 Abs. 38 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes (Rechtslage in Deutschland)

So löst Bleno das

Es gibt einen besseren Weg

Mit Bleno sind Sie schon heute bereit für die E-Rechnungspflicht — ohne Zusatzsoftware und ohne Mehraufwand.

ZUGFeRD-konforme E-Rechnungen

Bleno erstellt ZUGFeRD-Rechnungen und XRechnungen nach EN 16931. Ihre Kunden erhalten bei ZUGFeRD ein PDF mit eingebettetem XML — lesbar für Mensch und Maschine.

ZUGFeRD 2.3 konformes Format (PDF/A-3)
XRechnung empfangen und exportieren
Gesetzeskonforme Archivierung (GoBD) – XML als Original

Mehr zu E-Rechnung (ZUGFeRD)

Vom Angebot zur E-Rechnung

Erstellen Sie Angebote, wandeln Sie diese in Auftragsbestätigungen um und generieren Sie daraus mit einem Klick eine E-Rechnung.

Bearbeiten-Ansicht mit Positionen und Summen
Schnelle Anpassung von Mengen, Preisen und Rabatten
Vorlagen und Stammdaten direkt im Dokument

Mehr zu Angebote & Rechnungen

GoBD-konforme Archivierung

Alle Dokumente werden automatisch GoBD-konform archiviert. Bei Betriebsprüfungen haben Sie sofort Zugriff auf alle Belege.

Kolonnen-Kalkulation: mehrere Lohnzeilen je Leistung (z. B. Geselle + Helfer)
Leistungen als Bausteine mit Unter-Leistungen und Stückliste
Zielpreis, Stundenverrechnungssatz und Standard-Lohnaufschlag je Leistung

Mehr zu Angebote & Rechnungen

Beispielszenario · Dachdeckerbetrieb

So läuft es mit Bleno

Ein gewerblicher Auftraggeber bittet einen Dachdeckerbetrieb um Rechnungen im strukturierten Format. Mit Bleno erstellt das Büro die Rechnung wie gewohnt und versendet sie als ZUGFeRD-Datei oder XRechnung; eingehende E-Rechnungen von Lieferanten liest Bleno ebenfalls ein.

Konstruiertes Beispiel zur Veranschaulichung – kein Erfahrungsbericht eines bestimmten Betriebs.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Eine PDF-Rechnung ist ein Bild — sie kann nicht automatisch verarbeitet werden. Eine E-Rechnung enthält strukturierte Daten (z. B. im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format), die maschinell lesbar sind.

Empfangen müssen alle Unternehmen in Deutschland seit 1.1.2025. Ausstellen müssen Sie E-Rechnungen an andere inländische Unternehmen ab 1.1.2027, wenn Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, sonst ab 1.1.2028. Ausgenommen sind u. a. Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Nichts extra. Die E-Rechnungsfunktion ist in jedem Bleno-Paket enthalten. Sie zahlen keinen Aufpreis für ZUGFeRD-konforme Rechnungen.

Ja. Bleno kann eingehende E-Rechnungen (ZUGFeRD, XRechnung) lesen und die Daten automatisch in Ihre Belegeverwaltung übernehmen.

Diese Seite beschreibt die Rechtslage in Deutschland (Umsatzsteuergesetz in der Fassung des Wachstumschancengesetzes). In Österreich gelten eigene Regeln, etwa für E-Rechnungen an den Bund über ebInterface bzw. Peppol – dieses Format unterstützt Bleno derzeit noch nicht.

Häufige Bedenken

Verständlich — aber lösbar

So starten Sie

In drei Schritten zur Lösung

  1. Kostenlos registrieren

    Konto in wenigen Minuten angelegt, ohne Kreditkarte. 14 Tage lang testen Sie alle Kernfunktionen.

  2. Daten übernehmen

    Kunden und Artikel übernehmen Sie aus Lexware Office (ehemals lexoffice), Großhandelsartikel per DATANORM-Katalog. Unser Support hilft persönlich in der App.

  3. Team einladen

    Mitarbeitende laden die App aus dem App Store oder Google Play und arbeiten ab dem ersten Tag mit.

Alle Kernfunktionen inklusive

ab59 €/ Monat

zzgl. MwSt. · jederzeit kündbar · günstiger im Jahresabo

Leiharbeiter-Planung ab Paket Team. Erweiterungen wie die KI-Assistentin Lena (ab 89 € im Monat) sind optional und kosten extra.

  • Start · 1 Admin59 €
  • Team · 3 Admins129 €
  • Business · 5 Admins219 €

Bereit für die E-Rechnungspflicht

Testen Sie Bleno 14 Tage kostenlos und stellen Sie schon heute E-Rechnungen — ohne Zusatzkosten.