Mittwoch, 30. September 2026

Geräteprüfung im Handwerk: Leitern, Elektrogeräte und Fahrzeuge fristgerecht prüfen

Bleno Team

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Rechtslage in Deutschland (Stand: September 2026) und ist keine Rechtsberatung. Welche Prüfungen in welchen Abständen für Ihre Arbeitsmittel nötig sind, legen Sie als Unternehmer in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest – unterstützt von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihrer Berufsgenossenschaft.

In jedem Handwerksbetrieb stehen Dutzende Arbeitsmittel, die regelmäßig geprüft werden müssen: Anlegeleitern und Tritte, Bohrhämmer, Kabeltrommeln und Verlängerungen, Auffanggurte, die Transporter auf dem Hof. Meist weiß irgendjemand ungefähr, wann was zuletzt dran war. Spätestens nach einem Unfall reicht „ungefähr“ nicht mehr. In diesem Artikel lesen Sie, welche Regeln gelten, welche Fristen in der Praxis üblich sind und wie Sie den Überblick behalten.

Die Grundlage: Betriebssicherheitsverordnung

Die zentrale Vorschrift ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Zwei Paragrafen sind entscheidend:

  • § 3 – Gefährdungsbeurteilung: Sie als Arbeitgeber ermitteln für Ihre Arbeitsmittel Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen. Die Verordnung selbst nennt für die meisten Arbeitsmittel keine festen Fristen. Sie orientieren sich an Herstellerangaben, Technischen Regeln (TRBS), Vorschriften und Informationen der DGUV und an Ihren eigenen Erfahrungen – etwa wie stark ein Gerät beansprucht wird und wie oft bei Prüfungen Mängel auftauchen.
  • § 14 – Prüfung von Arbeitsmitteln: Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montage- und Nutzungsbedingungen abhängt oder die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, werden durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft. Das Ergebnis wird aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt.

Die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung sind also nicht optional, aber auch nicht starr: Sie begründen sie für Ihren Betrieb und dokumentieren sie.

Leitern und Tritte

Leitern gehören zu den häufigsten Unfallursachen im Handwerk. Die DGUV Information 208-016 („Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“) beschreibt, worauf es ankommt:

  • Regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person. Die Frist legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest; in der Praxis ist jährlich üblich, bei starker Beanspruchung auf Baustellen häufiger.
  • Sichtprüfung vor jeder Benutzung durch den Nutzer selbst: Holme und Sprossen verbogen oder angebrochen? Füße, Gelenke, Spreizsicherung in Ordnung? Eine beschädigte Leiter wird sofort aus dem Verkehr gezogen und gekennzeichnet.

Praktisch bewährt: Jede Leiter bekommt eine Nummer, damit Prüfung und Mängel eindeutig zugeordnet werden können.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Für Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Verlängerungskabel, Baustromverteiler und Ladegeräte gilt die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“). Ihre Durchführungsanweisung nennt Richtwerte für die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel:

  • Baustellen: 3 Monate
  • Werkstatt und Fertigung: 6 Monate
  • Büro und ähnliche Bedingungen: bis zu 24 Monate

Diese Werte sind Richtwerte, keine starren Pflichtfristen. Zeigen die Prüfungen über längere Zeit kaum Mängel, lassen sich die Abstände in begründeten Grenzen verlängern; bei hoher Mängelquote müssen sie kürzer werden. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Fristen in der Gefährdungsbeurteilung festhalten.

Prüfen darf eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person, wenn sie geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet und unter Leitung einer Elektrofachkraft arbeitet. Zur Prüfung gehören Sichtprüfung, Messungen, etwa von Schutzleiter- und Isolationswiderstand, und eine Funktionsprüfung nach den einschlägigen VDE-Normen. Ein kurzer Blick aufs Kabel ersetzt das nicht.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte müssen nach Herstellerangaben, mindestens aber einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dazu kommt die Sichtprüfung durch den Benutzer vor jedem Einsatz. Ausrüstung, die einen Sturz aufgefangen hat, wird sofort ausgesondert und nur nach Freigabe durch einen Sachkundigen wieder verwendet. Viele Teile haben außerdem eine vom Hersteller begrenzte Nutzungsdauer.

Firmenfahrzeuge: UVV-Prüfung und Hauptuntersuchung

Bei Fahrzeugen laufen zwei Prüfungen nebeneinander, die oft verwechselt werden:

  • UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70: Fahrzeuge werden mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft. Sie ist eine Pflicht aus dem Arbeitsschutz und unabhängig von der HU.
  • Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO: Für Pkw und Transporter bis 3,5 t gilt in der Regel ein Abstand von 24 Monaten, bei neuen Pkw ist die erste HU nach 36 Monaten fällig. Maßgeblich ist die Plakette am Kennzeichen.

Beide Termine gehören getrennt in Ihren Kalender – eine bestandene HU ersetzt die UVV-Prüfung nicht.

Dokumentation und Folgen bei einem Unfall

Jede Prüfung wird dokumentiert: welches Gerät, wann, von wem, mit welchem Ergebnis und welche Mängel festgestellt und behoben wurden. Für elektrische Betriebsmittel hat sich zusätzlich eine Prüfplakette am Gerät bewährt.

Kommt es zu einem Unfall mit einem Arbeitsmittel, fragen Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls Staatsanwaltschaft genau danach. Fehlen die Nachweise, kann das teuer werden: Die BG kann bei grober Fahrlässigkeit Regress nehmen, Verstöße gegen die BetrSichV können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, und auch Versicherer schauen genau hin. Das eigentliche Problem ist aber meist nicht die fehlende Prüfung selbst, sondern dass niemand gemerkt hat, dass sie fällig war.

Wie Bleno Ihnen hilft, Fristen und Nachweise zu organisieren

Eines vorweg: Bleno prüft keine Geräte. Die Messung des Elektrogeräts macht weiter die Elektrofachkraft, die Leiterprüfung die befähigte Person, die UVV-Prüfung der Sachkundige. Bleno sorgt dafür, dass keine Frist untergeht und jeder Nachweis auffindbar ist. Mit der Geräteverwaltung in Bleno sieht das so aus:

  1. Geräte und Fahrzeuge erfassen: Unter „Nachweise“ → „Geräte & Fahrzeuge“ legen Sie Leitern, Schutzausrüstung, elektrische Betriebsmittel und Fahrzeuge an – mit Inventarnummer, bei Fahrzeugen mit Kennzeichen und Kilometerstand.
  2. Prüfungen vorgeschlagen bekommen: Bleno schlägt die passenden Prüfungen gleich mit vor, zum Beispiel jährlich für Leitern und bei Fahrzeugen UVV-Prüfung und Hauptuntersuchung getrennt (HU alle 24 Monate). Die Abstände passen Sie an Ihre Gefährdungsbeurteilung an, etwa kürzere Fristen für Elektrogeräte auf der Baustelle. Die nächste Fälligkeit berechnet Bleno auf Wunsch ab der letzten Prüfung.
  3. Alles in einer Ampel: Die Fristen der Geräte stehen mit derselben Ampel in der Übersicht wie die Nachweise Ihrer Mitarbeitenden, etwa die jährliche Unterweisung.
  4. Sichtprüfung vor Ort per QR-Code: Jedes Gerät bekommt ein QR-Etikett, das Sie als Bild herunterladen. Ihre Mitarbeitenden scannen es mit dem Handy und landen in der Geräteakte mit Fristen, Prüfhistorie und offenen Mängeln. Die Prüfung wird mit einem Foto festgehalten; ein festgestellter Mangel wird gleich beschrieben und erscheint hervorgehoben in der Akte und in Ihrer Geräteübersicht.
  5. Rechtzeitig erinnert: Vor der Fälligkeit bekommt die verantwortliche Person am Gerät eine Erinnerung per Push und in der App, ohne verantwortliche Person geht sie an die Admins. UVV und HU eines Fahrzeugs stehen einzeln im Wochenüberblick der Nachweise.
  6. Prüfhistorie als PDF: Für die BG-Begehung oder die Versicherung lädt „Prüfhistorie als PDF“ alle Prüfungen eines Geräts mit Datum, Prüfer und festgestellten Mängeln herunter. Ein ausgemustertes Gerät behält seine Historie und wird nicht mehr fällig.

Checkliste für Ihre Arbeitsmittel

  • Alle prüfpflichtigen Arbeitsmittel erfasst und eindeutig gekennzeichnet
  • Prüfart und Frist je Gerätegruppe in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt
  • Befähigte Personen, Elektrofachkraft und Sachkundige benannt oder beauftragt
  • Sichtprüfung vor Benutzung in der Unterweisung erklärt
  • UVV-Prüfung und HU der Fahrzeuge getrennt eingeplant
  • Prüfergebnisse und Mängel dokumentiert, defekte Geräte ausgesondert

Fazit

Die Prüfpflichten für Arbeitsmittel sind im Kern einfach: Fristen festlegen, fachkundig prüfen lassen, Ergebnis dokumentieren. Schwierig wird es durch die Menge – viele Geräte, unterschiedliche Fristen, verschiedene Prüfer. Wer das in einem Register mit Erinnerung führt, statt in Aufklebern und Tabellen, merkt fällige Prüfungen rechtzeitig und hat die Nachweise griffbereit, wenn sie gebraucht werden.