Montag, 2. März 2026
E-Rechnung Pflicht 2025: Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen

Die E-Rechnung ist da – und sie betrifft auch Ihren Handwerksbetrieb. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regeln für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Probleme mit Kunden, Steuerberater und Finanzamt. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie als Handwerker wissen müssen: Fristen, Formate, Pflichten – und wie Sie sich ohne großen Aufwand vorbereiten.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach eine PDF per E-Mail. Eine echte elektronische Rechnung ist ein strukturiertes Datenformat, das maschinell ausgelesen werden kann. Das bedeutet: Rechnungsnummer, Positionen, Beträge und Steuersätze liegen in einem standardisierten XML-Format vor – nicht nur als Bild oder Text.
Die zwei in Deutschland relevanten Formate sind:
- ZUGFeRD – ein hybrides Format, das eine menschenlesbare PDF mit maschinenlesbaren XML-Daten kombiniert. Ideal für Handwerksbetriebe, weil die Rechnung weiterhin wie gewohnt aussieht.
- XRechnung – ein reines XML-Format, das vor allem im öffentlichen Sektor verwendet wird.
Für die meisten Handwerksbetriebe ist ZUGFeRD das Format der Wahl, weil es sowohl vom Kunden gelesen als auch vom System verarbeitet werden kann.
Welche Fristen gelten?
Das Wachstumschancengesetz sieht eine stufenweise Einführung vor:
| Zeitraum | Pflicht |
|---|---|
| Ab 01.01.2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können |
| Ab 01.01.2027 | Unternehmen mit über 800.000 € Jahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden |
| Ab 01.01.2028 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden |
Wichtig: Bereits seit Anfang 2025 müssen Sie in der Lage sein, E-Rechnungen von Lieferanten und Subunternehmern anzunehmen und zu verarbeiten. Eine einfache PDF reicht dafür nicht mehr aus.
Wen betrifft die E-Rechnung-Pflicht?
Die Pflicht gilt für alle B2B-Transaktionen zwischen in Deutschland ansässigen Unternehmen. Als Handwerksbetrieb sind Sie betroffen, wenn Sie:
- Rechnungen an andere Unternehmen stellen (z. B. Generalunternehmer, Hausverwaltungen, gewerbliche Auftraggeber)
- Rechnungen von Lieferanten oder Subunternehmern erhalten
Ausnahme: Rechnungen an Privatpersonen (B2C) sind von der Pflicht ausgenommen. Wenn Sie ausschließlich für Privatkunden arbeiten, müssen Sie vorerst keine E-Rechnungen versenden – aber empfangen können sollten Sie sie trotzdem.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Wer die Fristen ignoriert, riskiert konkrete Nachteile:
- Vorsteuerabzug gefährdet: Rechnungen, die nicht den formalen Anforderungen entsprechen, können vom Finanzamt beanstandet werden.
- Kunden verlieren: Immer mehr Auftraggeber – besonders Generalunternehmer und öffentliche Auftraggeber – verlangen E-Rechnungen. Wer sie nicht liefern kann, fällt aus der Auswahl.
- Mehraufwand beim Steuerberater: Nicht-konforme Rechnungen erzeugen Rückfragen und Korrekturbedarf.
So bereiten Sie Ihren Betrieb vor
Die gute Nachricht: Die Umstellung muss nicht kompliziert sein. Drei Schritte reichen:
1. Prüfen Sie Ihre aktuelle Rechnungssoftware
Kann Ihr aktuelles System ZUGFeRD- oder XRechnung-Dateien erstellen? Falls Sie noch mit Word oder Excel arbeiten, wird es höchste Zeit für ein Upgrade.
2. Stellen Sie den Empfang sicher
Richten Sie eine E-Mail-Adresse oder ein System ein, über das Sie strukturierte Rechnungen empfangen können. Ihr Steuerberater kann Ihnen sagen, welches Format er bevorzugt.
3. Nutzen Sie eine Software mit integrierter E-Rechnung
Am einfachsten ist der Umstieg mit einer Handwerkersoftware, die ZUGFeRD bereits eingebaut hat. So erstellen Sie konforme Rechnungen, ohne sich mit XML-Dateien beschäftigen zu müssen.
E-Rechnung mit Bleno
Bleno unterstützt ZUGFeRD-konforme E-Rechnungen direkt in der Rechnungserstellung. Das bedeutet:
- Sie schreiben Ihre Rechnung wie gewohnt – mit Positionen, Stundensätzen und Materialkosten.
- Beim Export wird automatisch eine ZUGFeRD-Datei erzeugt, die alle strukturierten Daten enthält.
- Ihr Kunde erhält eine professionelle PDF, die gleichzeitig maschinenlesbar ist.
- Der DATEV-Export für Ihren Steuerberater funktioniert ebenfalls nahtlos.
Kein zusätzliches Modul, keine Extrakosten – die E-Rechnung ist in jedem Abo enthalten.
Fazit: Jetzt handeln statt später nachrüsten
Die E-Rechnung-Pflicht ist keine Zukunftsmusik, sondern bereits Realität. Wer sich jetzt vorbereitet, spart sich Stress, bleibt wettbewerbsfähig und macht einen professionellen Eindruck bei Auftraggebern.
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